FAQ

Hier werden Ihre häufigsten Fragen von uns beantwortet

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Betriebsrats- und Personalratsschulungen?
Gemäß § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied einen gesetzlichen Anspruch, für die Teilnahme an Schulungs und Bildungsveranstaltungen von seiner beruflichen Tätigkeit befreit zu werden, wenn bei diesen Veranstaltungen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des BR erforderlich sind. Für Personalratsmitglieder ergibt sich dies aus §44 Abs. 1 LPersVG BW bzw. §46 Abs. 6 BPersVG.

An welchen Seminaren darf teilgenommen werden?
Dies richtet sich zunächst nach der individuellen Schulungsbedürftigkeit des einzelnen Mitglieds. Für jedes Mitglied ist ein gewisses Grundwissen vor allem an allgemeinen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnissen notwendig. Jede Schulung muss für das einzelne Mitglied erforderlich sein. Dies gilt auch für die Wiederholung oder Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse.

Wann werden Grundlagenseminare benötigt?
Für jeden Arbeitnehmervertreter sind Kenntnisse über die Organisation der Gremiumsarbeit und dessen gesetzlichen Aufgaben erforderlich. Ebenso wichtig sind Grundkenntnisse im Arbeitsrecht. Unsere Seminare vermitteln das unbedingt notwendige Wissen im Betriebsverfassungs-, im Arbeits- und im Personalvertretungsrecht.

Nach der Rechtsprechung darf das neugewählte BR-Mitglied Seminare zur Einführung in das BetrVG und zur Einführung in das allgemeine Arbeitsrecht von jeweils ca. 10 Tagen besuchen, wenn es über derartige Grundkenntnisse nicht verfügt (BAG-Urteile vom 07.06.1989, 16.10.1986, 15.05.1986).

Auch Ersatzmitglieder des BR, die anstelle eines ausscheidenden Mitgliedes in den BR endgültig nachrücken oder die des öfteren zu den Sitzungen eingeladen werden, können an diesen Schulungen teilnehmen (Beschluss des BAG vom 19.09.2001).
Für PR-Mitglieder und deren Ersatzmitglieder gilt dies entsprechend (§44 Abs. 1 LPersVG BW).

Wozu wird wirtschaftliches Grundwissen für Arbeitnehmervertretungen benötigt?
Arbeitnehmervertretungen benötigen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Abläufe, Kennzahlen und Kostenfolgen. Ohne wirtschaftliches Verständnis sind Arbeitnehmervertretungen kein gleichwertiger Gesprächspartner für den Arbeitgeber (LAG Baden Württemberg 08.11.1996).

Wozu wird ein Mobbing Seminar benötigt?
Die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar kann durchaus erforderlich sein, wenn sich der Betriebsrat oder Personalrat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellungen damit auseinandersetzen muss und wenn betriebliche Konfliktlagen bestehen. Der Betriebsrat oder Personalrat muß sich sachgerecht mit den Beschwerden der Arbeitnehmer auseinandersetzen können und Konfliktsituationen beseitigen helfen. Dies verlangt Kenntnisse über Ursachen und Verläufe von Mobbing-Geschehen (BAG Urteil v. 15.01.1997).

Wann werden Spezialseminare erforderlich?
Für die Vermittlung von Spezialkenntnissen kommt es auf die konkrete Situation im Betrieb an, ob der Betriebsrat bzw. Personalrat diese speziellen Kenntnisse benötigt, um seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.

Wann werden Seminare zu Kommunikationstechniken / Verhandlungsführung erforderlich?
Ergeben die betrieblichen Verhältnisse, dass der BR seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten und die schriftlichen Kommunikationstechniken bestimmter BR-Mitglieder durch die Teilnahme an solchen geeigneten Schulungsveranstaltungen verbessert werden, so können diese Schulungen erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG sein.

Dies gilt insbesondere für Betriebsratsmitglieder, die typischerweise regelmäßig in Verhandlungssituationen stehen (z. B. Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter oder auch Vorsitzende von Ausschüssen).
Dies gilt für PR-Mitglieder entsprechend (§44 Abs. 1 LPersVG BW).