Vor dem Inkrafttreten des AGG wurde den deutschen Unternehmen eine Klagewelle prophezeit. Interessensverbände, Rechtsanwälte und Politiker befürchteten amerikanische Verhältnisse in Deutschland. Hohe Entschädigungssummen sind bisher ausgeblieben. Zwischenzeitlich haben sich viele Unternehmen im Hinblick auf die Personalbeschaffung weitestgehend mit den gesetzlichen Vorgaben arrangiert. In vielen Bereichen der Personalpolitik werden die Risiken des AGG jedoch nach wie vor unterschätzt. Wir machen Sie mit den Vorschriften des AGG vertraut und zeigen Ihnen, wie sich diese auf Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmervertretung auswirken.
Anwendung des AGG
- Was ist Diskriminierung?
- Diskriminierung erkennen
- Arten von Benachteiligungen
- Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
- Mobbing und sexuelle Belästigung
- Wer ist geschützt?
- Erlaubte Ungleichbehandlungen
Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem AGG
- Überwachung der Einhaltung der Schutzvorschriften
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
- Regeln für Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien, Einstellungsgespräche, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen
- Beteiligung bei personellen Maßnahmen: Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Kündigungen
- Abschluss einer Antidiskriminierungsvereinbarung
Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem AGG
- Beschwerde beim Arbeitgeber
- Beschwerde beim Betriebsrat
- Leistungsverweigerungsrecht
- Schadenersatz und Schmerzensgeld
- Darlegungs- und Beweislast bei vermuteten Diskriminierungen
Weitere Rechtsfolgen und Pflichten des Arbeitgebers
- Aufklärungs- und Hinweispflichten
- Haftung des Arbeitgebers bei Diskriminierungen durch Arbeitnehmer
- Maßnahmen des Arbeitgebers bei Diskriminierungen durch Arbeitnehmer
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats